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Hochzeitspaar im Konfetti-Regen

Hochzeit

Die katholische Kirche hat sieben Sakramente. Eines davon ist das Sakrament der Ehe, das sich Mann und Frau spenden. Die sakramentale Ehe ist eine Ehe zwischen zwei getauften Christen, weshalb man vor der Trauung auch immer seine Taufurkunde vorzeigen muss. 

Dass die Ehe ein Sakrament ist, begründet sich durch die Schöpfungstat Gottes. Er selbst führt Mann und Frau zur ehelichen Gemeinschaft. „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“

Der Heilige Geist wohnt in den Eheleuten und erhält ihre Liebe und das Verständnis füreinander. Die Ehe ist Ausdruck göttlicher Liebe und Bild der göttlichen Dreieinigkeit. Die Ehe wird als Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche angesehen, was sie nicht nur zur Keimzelle der menschlichen Gesellschaft macht, sondern auch der Kirche.

Alles rund um die Trauung

Vorbereitungen

Damit die Hochzeit auch am gewünschten Termin stattfinden kann, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf. Dann kann der trauende Geistliche sich den Termin freihalten und auch die Kirche für die Trauungen reservieren. Als nächstes wird dann der Priester oder Diakon, von dem die Trauung durchgeführt wird, mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren. Um in einer katholischen Kirche heiraten zu können, muss zumindest ein Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche sein.

Ehevorbereitungsprotokoll

Vor der kirchlichen Trauung muss ein sogenanntes Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen werden. Das erfolgt ganz unkompliziert bei uns im Pfarramt. Im Zuge dieses Protokolls werden zum Beispiel die wesentlichen Personendaten aufgenommen und Fragen des kirchlichen Eheverständnisses besprochen. Gemeinsam wird dann auch die Gestaltung der Trauungsfeier festgelegt.

Katholische Kirchenmitglieder bringen zum Ehevorbereitungsprotokoll bitte einen neu ausgestellten Taufschein mit. Dieser enthält den Nachweis des Ledigenstandes. Den Taufschein erhalten Sie von dem Pfarramt, in dem Sie getauft worden sind. Von Kirchenmitgliedern, die nicht der katholischen Kirche angehören, werden die Taufdaten benötigt. Nichtkatholische Kirchenmitglieder legen ebenso wie Nichtgetaufte eine schriftliche eidesstattliche Erklärung über Ihren Ledigenstand ab. Sind die Ehepartner bereits standesamtlich verheiratet, bringen Sie bitte zum Trauungsgespräch eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde mit.

Ökumenische Trauungen

Bei gemischtkonfessionellen Ehepartnern besteht auch die Möglichkeit, eine ökumenische Trauung zu feiern, an der ein nichtkatholischer Geistlicher teilnimmt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Ehepartner der katholischen und der andere einer anderen christlichen Kirche angehört.

Bei ökumenischen Trauungen können sich die Ehepartner entscheiden, ob sie in einer katholischen Kirche nach katholischem Ritus oder aber in einer evangelischen Kirche nach evangelischem Ritus getraut werden wollen.  Je nachdem wird entweder der katholische oder der evangelische Geistliche das Eheversprechen entgegennehmen. Der andere Geistliche hält dann in der Regel die Predigt.

Auch bei einer ökumenischen Eheschließung ist es notwendig, dass zuvor das Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen wird. Ist eine nichtkatholische, also zum Beispiel evangelische Eheschließung beabsichtigt, wird dazu ein bischöflicher Dispenz benötigt. Dieser wird vom Pfarrer nach Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls beantragt.

War einer der Ehepartner zuvor bereits verheiratet, muss die Nichtigkeit der ersten Ehe durch die zuständige kirchliche Stelle festgestellt werden. Erst danach ist eine kirchliche Eheschließung möglich. Im Gegensatz zur katholischen Kirche versteht die evangelische Kirche die kirchliche Trauung nicht als Sakrament, sondern segnet im Rahmen des Traugottesdienstes die standesamtlich geschlossene Ehe.

Ihr Ansprechpartner

Kath. Pfarramt St. Marien

Pfarrgasse 8
66822 Lebach